In der Arbeitswelt sind „Kollegiale Suchtberater*Innen“ zu einem wichtigen Bestandteil der betrieblichen Suchtprävention geworden.
Sie stellen eine Ergänzung des bestehenden außerbetrieblichen Suchthilfesystems dar und haben in erster Linie eine „Wegweiserfunktion“:
- Mitarbeiter*Innen Informationen über Suchtprobleme und entsprechende Beratungsangebote zu geben,
- Ängste vor etwaigen therapeutischen Maßnahmen zu mindern,
- Erfahrungen in der Überwindung von Suchtproblemen weiterzugeben,
- Gegebenenfalls den Kontakt zur professionellen Suchthilfe zu vermitteln bzw. zu erleichtern,
- die Rückkehr von Betroffenen in den Betrieb im Anschluss an eine Suchtbehandlung zu unterstützen.
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