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Was sind kollegiale Suchtberater*innen im Betrieb?

In der Arbeitswelt sind „Kollegiale Suchtberater*innen“ zu einem wichtigen Bestandteil der betrieblichen Suchtprävention geworden.

Sie stellen eine Ergänzung des bestehenden außerbetrieblichen Suchthilfesystems dar und haben in erster Linie eine „Wegweiserfunktion“:

  • Mitarbeiter*innen Informationen über Suchtprobleme und entsprechende Beratungsangebote zu geben,
  • Ängste vor etwaigen therapeutischen Maßnahmen zu mindern,
  • Erfahrungen in der Überwindung von Suchtproblemen weiterzugeben,
  • Gegebenenfalls den Kontakt zur professionellen Suchthilfe zu vermitteln bzw. zu erleichtern,
  • die Rückkehr von Betroffenen in den Betrieb im Anschluss an eine Suchtbehandlung zu unterstützen.